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Biogas für Eutin

SWE EutinGasbio15 - mit 15%igem Biogasanteil- ab 01.01.2024

SWE EutinGasbio15 (2024)
Netto-Festpreis bis zum 31.12.2024
  netto netto brutto (inkl. MwSt. i.H.v. 19 %) brutto (inkl. MwSt. i.H.v. 19 %)
  Arbeitspreis  Grundpreis  Arbeitspreis   Grundpreis 
bei einem Jahresverbrauch
bis 1.603 kWh
13,80 Ct/kWh 86,00 €/a 16,42 Ct/kWh  102,34 €/a 
bei einem Jahresverbrauch
von 1.604 bis 10.270 kWh
13,06 Ct/kWh  98,00 €/a 15,54 Ct/kWh  116,62 €/a 
bei einem Jahresverbrauch
von 10.271 bis 64.286 kWh
12,45 Ct/kWh 160,00 €/a 14,82 Ct/kWh  190,40 €/a 
bei einem Jahresverbrauch
über 64.287 kWh
12,70 Ct/kWh 0,00 €/a 15,11 Ct/kWh  0,00 €/a 

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz von 19 % (Stand: 01.04.2024). Die Preise sind bis zum 31.12.2024 gültig (ausgenommen sind Änderungen an den gesetzlichen Bestandteilen). Der Netto-Arbeitspreis beinhaltet die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb sowie die Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage und die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach BEHG.

Hinweis zur Preisgarantie: Die Preisgarantie beschränkt sich auf den Netto-Preis, nicht aber auf Steuern. Bei Änderungen von Steuern können die Preise auch während der o.g. Vertragslaufzeit angepasst werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Falle nicht.

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Schleswig-Holstein sieht seit Juli 2022 vor, dass beim Heizungstausch ein Mindestanteil von 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das können z.B. Wärmepumpe, Solarthermie-Anlagen oder Pelletheizungen sein oder aber auch der Bezug eines Biogasproduktes. Bitte beachten Sie eventuelle Übergangsfristen bzw. bundesrechtliche Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

TÜV Siegel Bioerdgas

SWE EutinGasbio15 ist ein geprüftes und zertifiziertes Biogasprodukt.
Dieses wird jährlich durch den TÜV Nord auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hin überprüft

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Biogas

Kennen Sie schon unsere Biogas-Produkte? 

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein sieht ab Juli 2022 vor, dass beim Heizungstausch ein Mindestanteil von 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Das können z.B. Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen oder aber auch der Bezug eines Biogasproduktes sein! Mit unseren Tarifen SWE EutinGasbio15 und SWE RegioGasbio15 mit einem Anteil von 15% regenerativem Biogas erfüllen Sie die Gesetzesvorgaben!

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Holstein Cloud

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