24 Stunden erreichbar

Gas
04521 705-345

Strom, Wasser, Abwasser, Wärme, Straßenbeleuchtung 
04521 705-456

Glasfaser (eingeschränkte Erreichbarkeit)
04521 705-552 (Montag bis Freitag von 7:00 bis 22:00 Uhr; Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr)

>> zum Störungsportal der Eutiner Straßenbeleuchtung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Eutin GmbH ist bemüht, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie die Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebV SH). Die technischen  Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote in Schleswig-Holstein ergeben sich aus § 13 Absatz 3 LBGG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadtwerke-eutin.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Prüfung wurde nach dem BIK BITV-Test (Web) unter https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html beschriebenen Testverfahren durchgeführt. Für die Übersetzung der Anforderungen der WCAG 2.1 wurde die Autorisierte deutsche Übersetzung der WCAG 2.0 vom 29.10.2009 und der 1. Entwurf: Autorisierte deutsche Übersetzung der WCAG 2.1 verwendet.
Die Prüfung ergab, dass die Website www.stadtwerke-eutin.de teilweise zugänglich gestaltet ist. Es gibt Mängel der Barrierefreiheit, die die Nutzung einschränken.

Nicht barrierefreie Bereiche

Auf Basis eines umfangreichen Prüfberichts zur Prüfung unseres Webauftritts auf Barrierefreiheit der Prüfstelle für barrierefreie IT des Landes Schleswig-Holstein vom 02.08.2022 (s. Anhang) wird diese Seite aktuell überarbeitet. Kritikpunkte an der Barrierefreiheit werden dabei behoben. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2024 abgeschlossen sein.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

• Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf den wesentlichen Seiteninhalten
• Herstellung einer zusätzlichen Tastaturbedienung
• Herstellung von Alternativtexten
• Beschriftung von Formularelementen

Folgende Inhalte wurden zur Verbesserung der Barrierefreiheit bereits realisiert:

• Implementierung eines Barrierefrei-Widgets für individuelle Anpassungsoptionen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.04.2023 basierend auf der Prüfung der BITV vom 02.08.2022 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns unter den folgenden Kanälen erreichen:

per E-Mail: assistenz@stadtwerke-eutin.de 

per Telefon: 04521 / 705 -302

postalisch: Stadtwerke Eutin GmbH, Holstenstraße 6, 23701 Eutin

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel

Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein sieht ab Juli 2022 vor, dass beim Heizungstausch ein Mindestanteil von 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Das können z.B. Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen oder aber auch der Bezug eines Biogasproduktes sein! Mit unseren Tarifen SWE EutinGasbio15 und SWE RegioGasbio15 mit einem Anteil von 15% regenerativem Biogas erfüllen Sie die Gesetzesvorgaben!

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