Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Stadtwerke Eutin GmbH gemäß § 4 NAV/NDAV:
01.01.2024 - Erweiterung „Ergänzende Bedingungen Strom":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Strom öffentlich bekannt. Bei den Änderungen handelt es sich um die Erweiterung der Ergänzenden Bedingungen um die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gem. § 14a EnWG. Die Erweiterung der Ergänzenden Bedingungen sind hier abrufbar.
Die Anpassung ist zum 1. Januar 2024 wirksam.
01.01.2024 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Gas":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Gas öffentlich bekannt. Die Änderungen beziehen sich auf Detaillierungen zu den Anschlussbedingungen der Neuanschlüsse. Die ab dem 01.01.2024 wirksamen Ergänzenden Bedingungen Gas sind hier abrufbar.
01.01.2024 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Strom":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Strom öffentlich bekannt. Die Änderungen beziehen sich auf Detaillierungen zu den Anschlussbedingungen der Neuanschlüsse. Die ab dem 01.01.2024 wirksamen Ergänzenden Bedingungen Strom sind hier abrufbar.
01.01.2023 - Änderungen "Ergänzende Bedingungen Strom"
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Strom öffentlich bekannt. Die Änderung betrifft das Preisblatt Ziffer 2.0 „Erhöhung des Baukostenzuschusses (BKZ) Strom Niederspannung“. Die ab dem 01.01.2023 wirksamen Ergänzenden Bedingungen Strom sind hier abrufbar.
01.01.2022 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Gas"
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Gas öffentlich bekannt. Die Änderung betrifft das Preisblatt Ziffer 1.1.2.a “Neuanschluss Standard bis DN 50”. Demnach wird der „Neuanschluss Standard bis DN 50” kostenfrei.
01.01.2021 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Gas"
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Änderungen der Ergänzenden Bedingungen Gas öffentlich bekannt. Die Änderung betrifft das Preisblatt Ziffer 1.1.2.a “Neuanschluss Standard bis DN 50”. Demnach wird der „Neuanschluss Standard bis DN 50” im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 kostenfrei.
01.07.2019 - Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Eutin GmbH
Zum 01.07.2019 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Eutin GmbH angeschlossen werden. Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.stadtwerke-eutin.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
01.11.2016 - Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Zum 01.11.2016 ändert die Stadtwerke Eutin GmbH in ihrem Netzgebiet die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
Ab diesem Zeitpunkt ist die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012“, Ausgabe 2016, als technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anzuwenden.
Damit trägt die Stadtwerke Eutin GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft eine sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Der vollständige Wortlaut der „TAB NS Nord 2012“ steht im Internet unter www.stadtwerke-eutin.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
01.04.2016 - Aufstellung „Ergänzende Bedingungen Wasser":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt bekannt, dass zum 01.04.2016 die Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in Kraft treten.
01.08.2014 - Änderung „Technische Anschlussbedingungen Gas":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) folgende Änderungen der Technischen Anschlussbedingungen Gas öffentlich bekannt. Die Stadtwerke Eutin GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Technischen Anschlussbedingungen Gas angepasst. Ab 01.08.2014 gilt die TAB Gas als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NDAV für unser Netzgebiet.
01.07.2014 - Änderung „Ergänzende Bedingungen Strom und Gas":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) sowie Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) folgende Änderungen der Ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt. Die Stadtwerke Eutin GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage angepasst. Die Anpassung wird zum 1. Juli 2014 wirksam.
01.11.2013 - Änderung „Technische Anschlussbedingungen Strom":
Die Stadtwerke Eutin GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) folgende Änderungen der Technischen Anschlussbedingungen Strom öffentlich bekannt. Die Stadtwerke Eutin GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Technischen Anschlussbedingungen Strom angepasst. Ab 01.11.2013 gilt die TAB NS Nord 2012 als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV für unser Netzgebiet.