Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers:
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den jeweils zuständigen Grundversorger im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Eutin GmbH informieren.
Zum 01. Juli 2018 haben wir festgestellt, daß die:
Stadtwerke Eutin GmbH (Kundenservice)
Holstenstraße 6
23701 Eutin
Tel.: 04521/705300
Fax: 04521/705305
Email: kundenservice@stadtwerke-eutin.de
Grundversorger in unserem Elektrizitätsversorgungsnetz ist.
Bedingungen Grund-/Ersatzversorgung:
Die allgemeinen Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung ergeben sich aus der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV):
Strom GVVStromkennzeichnung:
Der Strom der Stadtwerke Eutin GmbH wird ab dem Jahr 2011 aus erneuerbaren Energiequellen (norwegische Wasserkraft) gewonnen. Bei der Stromerzeugung wird der Ausstoß von CO2 vermieden.
Ausgezeichnet mit dem ok-power Label garantiert der Strom eine ökologisch nachhaltige Versorgung. Gleichzeitig stellt das ok-power Label sicher, dass ein zusätzlicher Umweltnutzen gegenüber den staatlichen Förderrichtlinien erreicht wird.
Das Zertifikat für 2017 können Sie hier downloaden:
OK-Power-Label
Das Zertifikat für 2018 können Sie hier downloaden:
Gemäß § 42 EnWG ist die Stadtwerke Eutin GmbH verpflichtet, Angaben zum Energiemix und zu Umweltauswirkungen zu veröffentlichen.
Auf Basis des Jahres 2019 ergibt sich ein Energiemix gemäß den nachfolgenden Grafiken: